Alexander Thamm

Rechtsanwalt


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Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

 

 

Leider sind Mandanten auf das amtlich aussehende Formular des angeblichen Zentralregisters hereingefallen und sehen sich Zahlungsaufforderungen ausgesetzt.

 

 

Bei der Firma Company Data SPRL handelt es sich um keine Behörde, sondern um eine privatrechtliche belgische Gesellschaft, deren Geschäftsführer seit Anfang 2012 Herr Thomas Moll ist. Herr Moll ist zugleich als Immobilienmakler auf Mallorca tätig.

 

 

Geplant ist nunmehr, daß ich nicht nur Anfechtungserklärungen wegen arglistiger Täuschung abgeben will, sondern, daß danach in Deutschland zeitnah Klagen auf Feststellung, daß keine Zahlungsverpflichtungen bestehen, erhoben werden. Damit soll verhindert werden, daß die Firma Company Data SPRL ihrerseitsAnträge auf Erlaß von Europäischen Zahlungsbefehlen stellt. Im Falle des Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl wäre nämlich das anschließende streitige Verfahren in Belgien zu führen.

 

 

Im Rahmen dieser negativen Feststellungklagen soll nicht nur auf die arglistige Täuschung abgestellt werden, sondern auch darauf, daß die Regelung der Zahlungsverpflichtung in dem Formular an versteckter Stelle steht.

 

 

Deshalb benötige ich Sie als Zeuge

 

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Formulares  halte ich diese Zahlungsverpflichtung für eine nach § 305 c BGB unwirksame Klausel, da im übrigen der Anschein der Kostenlosigkeit erweckt wird. Die Empfänger der Formulare rechnen deshalb nicht damit, daß in diesem eine Zahlungsverpflichtung geregelt ist. Sie werden von dieser Klausel überrascht.

 

Sollte in einem Gerichtsverfahren die Firmka Company Data  jedoch einwenden, die Mehrzahl seiner Kunden hätte bei Rücksendung des Formulares das Bewußtsein gehabt, einen entgeltlichen Vertrag zu schließen, wäre es erforderlich, eine Vielzahl von Zeugen zu benennen, die bei Unterzeichnung die Zahlungsverpflichtung nicht erkannt haben.

 

Wenn Sie sich deshalb betrogen fühlen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen wollen, bitte ich Sie höflich, dies mir telefonisch unter 0621/ 722167, per Telefax unter 0621/ 7140666 oder per e-mail ra-thamm@gmx.de mitzuteilen.

 

Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe.

 

Rechtsanwalt Alexander Thamm

Haderholzweg 3, 96355 Tettau

 

 

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