Alexander Thamm

Rechtsanwalt


 

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Zeugen gesucht

Telefonbuchverlag AP des Herrn Adrian Popescu, Konrad-Adenauer-Straße 3 in Bad Abbach

 

In von mir bearbeiteten Mandaten suche ich Zeugen.

 

Meine Mandanten erhielten Korrekturabzüge, überschrieben mit "Branchenauskunft Datenaktualisierung zum Premiumeintrag 2013"  für ihren Eintrag unter www.branchen-auskunft-regional.net. Es wird in dem Formular der Eindruck erweckt, daß lediglich der bereits bestehende kostenlose Standardeintrag auf  seine Richtigkeit überprüft werden soll.

 

Im Fließtext steht jedoch, daß für den Eintrag ein erheblicher Betrag zu zahlen sei.

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Formulares  halte ich diese Zahlungsverpflichtung für eine nach § 305 c BGB unwirksame Klausel, da im übrigen der Anschein der Kostenlosigkeit erweckt wird. Die Empfänger der Formulare rechnen deshalb nicht damit, daß in diesem eine Zahlungsverpflichtung geregelt ist. Sie werden von dieser Klausel überrascht.

 

Sollte in einem Gerichtsverfahren der Verlag jedoch einwenden, die Mehrzahl seiner Kunden hätte bei Rücksendung des Formulares das Bewußtsein gehabt, einen entgeltlichen Vertrag zu schließen, wäre es erforderlich, eine Vielzahl von Zeugen zu benennen, die bei Unterzeichnung die Zahlungsverpflichtung nicht erkannt haben.

 

Wenn Sie sich deshalb betrogen fühlen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen wollen, bitte ich Sie höflich, dies mir telefonisch unter 09269/3080053 per Telefax unter 09269/3080039 oder per e-mail ra-thamm@gmx.de mitzuteilen.

 

Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe.

 

Rechtsanwalt Alexander Thamm

Haderholzweg 3, 96355 Tettau

 

Ergänzende Information

Unter der Anschrift Konrad-Adenauer-Straße 3 in Bad Abbach hat bislang die Firma ÖBA Medien Verlags GmbH residiert. Deren Geschäftsführer Thomas Mauerer und Sven Wagner haben als Einzelunternehmer  auch Formulare versandt, die den Anschein erweckt haben, nur der Datenaktualisierung des kostenlosen Standardeintrages zu dienen. Auch diese Formulare enthielten an versteckter Stelle eine Regelung, wonach für den Eintrag eine erhebliches Entgelt zu zahlen ist.

 

Ich habe für Mandanten dann stets die Anfechtung einer eventuell abgegeben Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung erklärt und anschließend bei dem damals zuständigen Amtsgericht Ingolstadt Klage erhoben mit dem Antrag, daß gerichtlich festgestellt wird, daß für meine Mandanten eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht. In zwischenzeitlich von mir geführten hunderten von Verfahren gegen die Herren Mauerer und Wagner wurde stets obsiegt. Ein Teil der Richter hat entschieden, daß arglistig getäuscht worden ist. Der andere Teil der Richter hat zwar die arglistige Täuschung nicht bejaht, war aber stets der Auffassung, daß die Klausel, die die Zahlungsverpflichtung regelt, überrascht und deshalb nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden ist.

 

Der Telefonbuchverlag AP tritt dann seine "Forderungen" an die Firma RB Medienverlags GmbH ab. Deren Geschäftsführer ist der oben genannte Herr Sven Wagner.

 

Die Firma RB Medienverlags GmbH selbst versendet auch ähnliche Trickformulare, die die Zahlungsverpflichtung nicht gleich erkennen lassen. Diese sind mit Regionales Ärztebuch und Korrekturabzug überschrieben.

 

Ganz aktuell verschickt die Firma RB Medienverlags GmbH ihr Trickformular per Telefax. Es ist mit Regionales Branchenbuch Wichtige Datenaktualisierung 2013 überschrieben.

 

In eigener Sache

 

Im Zusammenhang mit den Geschäftsgebaren der Firma RB Medienverlags GmbH aber auch anderer unseriöser Verlage verweisen Informationsseiten im Internet auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg mit dem Aktenzeichen Az. 309 S 66/10 ohne den Namen des Anwaltes zu nennen, der dieses Urteil für seinen Mandanten erstritten hat. Ich habe das Opfer in diesem Verfahren erfolgreich vertreten.

 

 

 

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