Alexander ThammRechtsanwaltLink zu Rechtsanwalt Thamm in Presse und Fernsehen Informationen zu der Firma deinbranchenbuch.de GmbH und der Firma IM Internet Medien Service GmbH finden Sie am Ende dieser Seite Prüfen Sie den Eintragungsantrag der Firma OBB-Onlinebranchenbuch.com GmbH genau!!!! In diesem Sommer 2004 versendet die Firma OBB-Onlinebranchenbuch.com GmbH an Unternehmen und Freiberufler Formulare. Diese sind mit Branchenbuch und dem Namen der jeweiligen Stadt, in der der Empfänger ansässig ist, überschrieben. Mir liegt beispielsweise ein Formular vor, daß mit Branchenbuch Bremen Ihr Angebot 2004 als Überschrift versehen ist. Es wird gebeten, die eigenen Daten auf Richtigkeit zu überprüfen und das Formular dann unterzeichnet zurückzusenden. Erst bei genauster Durchsicht des Formulares ist zu erkennen, daß man mit Unterzeichnung einen Anzeigenvertrag abschließt über eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Kosten betragen insgesamt brutto 2. 171, 52 Euro. Zudem wird vereinbart, daß dieser kostenpflichtige Eintrag,entgegen der Überschrift überhaupt nicht in einem Buch und schon gar nicht im Branchentelefonbuch der Deutschen Telekom veröffentlicht wird. Vielmehr wird sich dann der Eintrag lediglich in einem Verzeichnis im Internet unter www.onlinebranchenbuch.com finden. Das verwendete Formular erweckt bei flüchtigem Lesen den Eindruck, daß die Korrektur der Eintragungsdaten kostenlos ist und das der Eintrag in einem gedruckten Branchentelefonbuch erscheinen soll. Es dürfte insoweit juristisch angreifbar sein. Besser wäre es aber, wenn Sie es nur unterzeichnen, wenn sie die dort tatsächlich versprochene Leistung zu dem stattlichen Anzeigenpreis auch tatsächlich haben wollen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Alexander Thamm Telefon 09269/3080053 Die Firma Branchenklick GmbH versucht mit einem inhaltsgleichen Formular im Mai 2005 "Anzeigenkunden zu gewinnen" Mir liegt nunmehr ein Eintragungsantrag, überschrieben mit Branchenbuch Hamburg vor, welches gleich dem Formular der Firma OBB-Onlinebranchenbuch.com GmbH gestaltet ist. Wesentlicher Unterschied ist nur, daß der Eintrag über die Laufzeit von 2 Jahren jetzt sogar 2. 282, 88 Euro brutto kosten soll und der Eintrag im Internet unter www.branchenklick.de veröffentlicht wird. Ich empfehle Ihnen deshalb auch, das Formular der Firma Branchenklick GmbH nicht in der Annahme zu unterzeichen, es werde dann für den Eintrag kein Geld von Ihnen verlangt. Im Mai 2006 verschickt die Firma MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH nahezu inhaltsgleiche Formulare Wesentlicher Unterschied ist hier, daß der Eintrag für 2 Jahre 2. 498, 06 Euro brutto kosten soll und unter www.mein-branchenbuch.de veröffentlicht wird. Die Rücksendung des Formulares soll also keinesfalls lediglich der Aktualisierung eines bereits bestehenden kostenlosen Grundeintrages in einem gedruckten Branchenbuch dienen. Zur Vermeidung anschließender rechtlicher Auseinandersetzungen empfiehlt es sich deshalb, das Kleingedruckte bei Erhalt des Formulares genau zu lesen.
deinbranchenbuch.de
Im Jahr 2014 versendet nunmehr die Firma deinbranchenbuch.de GmbH aus Rostock nahezu gleich gestaltete Formulare an Gewerbetreibende. Durch die Unterzeichnung soll man nunmehr für eine gesamte Vertragslaufzeit von 3 Jahren insgesamt 4.241, 16 Euro an den Verlag bezahlen.
Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des Amtsgerichts Rostock zu den Formularen der Firma MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH empfiehlt es sich, nicht nur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu erklären, sondern auch zur Klärung der Angelegenheit negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Rostock zu erheben.
Die Rechtsprechung des Amtsgerichts Rostock und auch weitere von mir erstrittene Urteile finden Sie auf meiner Unterseite Urteile & Entscheidungen. Durch Anklicken auf der linken Navigationsleiste können Sie diese Unterseite öffnen.
IM Internet Medien Service GmbH
Im Dezember 2014 hat auch die Firma IM Internet Medien Service GmbH aus Bruckmühl nahezu gleich gestaltete Formulare an Gewerbetreibende versandt. Durch die Unterzeichnung soll man nunmehr für eine gesamte Vertragslaufzeit von 2 Jahren insgesamt 2.827, 44 Euro an den Verlag bezahlen.
Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung etlicher Gerichte zu solchen Trickformularen empfiehlt es sich, nicht nur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu erklären, sondern auch zur Klärung der Angelegenheit negative Feststellungsklage zu erheben.
Von mir erstrittene Urteile gegen die Urheber solcher Formulare finden Sie auf meiner Unterseite Urteile & Entscheidungen. Durch Anklicken auf der linken Navigationsleiste können Sie diese Unterseite öffnen.
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