Alexander ThammRechtsanwaltLink zu Rechtsanwalt Thamm in Presse und Fernsehen
Haben Sie den Eintragungsantrag der Firma Online Branchenmarketing unterschrieben? (Informationen zu der Firma Online Datenerfassung erhalten Sie weiter unten) Im Februar und März 2004 erhielten Gewerbetreibende in ganz Deutschland Post von einer Firma Online Branchenmarketing, Vertriebsbüro Aue. Sie wurden gebeten ihre Firmendaten zur Aufnahme in dem Verzeichnis Online-Branchenclick zu überprüfen und ergänzen und danach das Schreiben zurückzusenden. Dabei wird der Eindruck erweckt, der Grundeintrag in dieses Verzeichnis sei kostenlos. Allerdings ist im Kleingedruckten des Formulars geregelt, daß mit Unterzeichnung ein Anzeigenauftrag zustandekommt und für die Laufzeit eines Jahres ein Betrag von 769, 00 Euro zu bezahlen ist. In Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag möchte ich beweisen, daß diese Klausel überraschend und damit unwirksam ist. Hierzu ist es erforderlich, dem Gericht darzulegen, daß jedenfalls in der Regel die Empänger dieser Formulare nicht erkannt haben, daß der Grundeintrag Geld kostet. Sollten Sie sich deshalb von dem Verlag auch getäuscht fühlen, bitte ich Sie höflich, sich in meinen Verfahren als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wollen Sie bitte unter Nennung von Vor- und Familienname sowie Ihrer Anschrift mir per e-mail ra-thamm@gmx.de oder Telefax 0621/7140666 Ihre Bereitschaft mitteilen. Gerne können Sie bei Rückfragen mich auch unter 0621/722167 anrufen. Bei Übersendung einer e-mail wäre ich dankbar, wenn Sie keinen Anhang übersenden, sondern Ihre Informationen direkt in der e-mail mitzuteilen. Vielen Dank Ihr Rechtsanwalt Alexander Thamm Im Herbst 2004 versendet eine Firma Online Datenerfassung Ltd. inhaltsgleiche Formulare an Gewerbetreibende. Um Schaden zu vermeiden, möchte ich w a r n e n!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Grundeintrag in dem dort beworbenen Verzeichnis www.Online-Gewerbedaten.com ist keinesfalls kostenlos. Vielmehr wird für eine Eintragungszeit von 2 Jahren ein Betrag von 1. 960, 00 Euro verlangt.. Sie sollten das Formular deshalb nur unterzeichnen, wenn Sie tatsächlich zu diesem Preis einen Anzeigenvertrag schließen wollen. Das Formular ist im übrigen rechtlich genauso angreifbar, wie das von der Firma Online Branchenmarketing verwendete.
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